Zum Inhalt springen

Wärmedämmung - Was Sie wissen sollten

Eine fachgerecht geplante und ausgeführte Wärmedämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke und der Kellerdeckendämmung bei unsanierten Gebäuden kann mehr als ein Drittel der Energie für Heizung und Kühlung einsparen. Die Anforderungen an die Wärmedämmung sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt, das sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude gilt. Insbesondere für ältere Gebäude gibt es Nachrüstpflichten. Die überarbeitete europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) zielt darauf ab, Gebäude schrittweise emissionsfrei zu machen.

 

 

Vorschriften und Pflichten zur Wärmedämmung

Wie bereits erwähnt, führt eine mangelhafte Wärmedämmung nicht nur zu höheren Betriebskosten. Durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie z. B. Erdgas und Heizöl entsteht CO². Das GEG definiert die energetischen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude im Neubau und im Bestand. Es betont auch die Bedeutung erneuerbarer Energien für Heiz- und Klimatechnik. Effektive Wärmedämmung ermöglicht den effizienten Einsatz dieser Energiequellen. Deshalb ergänzen sich Wärmedämmung und Wärmepumpen ideal und sind zusammen deutlich effektiver als jede Technologie für sich allein.

Energieberatung und Fördermöglichkeiten

Eine professionelle Energieberatung ist entscheidend, um den aktuellen Zustand eines Gebäudes zu analysieren und die nächsten sinnvollen Schritte festzulegen. Energie-Effizienz-Experten (EEE) kennen sich in der Förderlandschaft aus und helfen bei der Auswahl passender Förderungen. Da jedes Gebäude individuell betrachtet werden muss, entwickelt der Experte einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser Plan stellt sicher, dass alle Sanierungsmaßnahmen sowohl energetisch als auch ökonomisch optimal aufeinander abgestimmt sind. Die Kosten für den iSFP werden durch staatliche Förderungen (BAfA) subventioniert, und nach Abschluss erhalten Sie neben einem klaren Sanierungsfahrplan auch eine zusätzliche Förderung von 5 %.

Brandschutz und Wärmedämmung

Ein häufiges Anliegen bei der Wärmedämmung ist der Brandschutz. In Deutschland regelt die Landesbauordnung (LBO) den Brandschutz, und es dürfen grundsätzlich keine leicht entflammbaren Baustoffe verbaut werden. Unsere Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) erfüllen mindestens die Anforderungen an normal entflammbare Materialien, gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ). Die Baustoffklassen der WDV-Systeme sind über sog. Gebäudeklassen geregelt, siehe u.s. Tabelle.

Bild1.png
Quelle: VDPM

WDVS von tex-color

tex-color bietet für unterschiedliche Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) sowohl allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) als auch allgemeine Bauartgenehmigungen (aBg) in Deutschland und europäische Zulassungen (ETA) an. Unsere Produkte sind in den Systemen perfekt aufeinander abgestimmt, bis hin zur Schlussbeschichtung.

Unsere Wärmedamm-Verbundsysteme
Entdecke unser vielfältiges WDVS-Sortiment