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WDVS-Zubehör: Systemtreue oder Wahlfreiheit?

Orientierung für Fachunternehmen und Planer

Klares Statement vom VDPM: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) dürfen ausschließlich als vollständige Systeme verarbeitet werden. 

  • Doch wie steht es um Zubehörteile?
  • Darf hier frei gewählt werden oder gelten dieselben Regeln wie für die Systemkomponenten?

Bei den tragenden Komponenten eines WDVS ist die Verwendung ausschließlich systemkonformer Produkte vorgeschrieben. Dazu zählen Kleber, Dämmplatten, Dübel, Armierungsgewebe und Oberputzsysteme. Diese Materialien sind detailliert geprüft, in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) gelistet und nur in Kombination untereinander zugelassen. Damit erfüllen sie die strengen Anforderungen an Langlebigkeit, Energieeffizienz und bauphysikalische Sicherheit.

Zubehörteile übernehmen wichtige Aufgaben im Detailanschluss und in der objektbezogenen Anpassung eines WDVS. Dazu gehören unter anderem:

  • Kantprofile für Ecken, Laibungen und Abschlüsse
  • Schlagregensichere Fenster- und Türanschlüsse
  • Befestigungs- und Montagelösungen für Sonderbauteile

Diese Zusatzkomponenten sind zwar nicht Teil des WDVS-Kerns, müssen aber ebenfalls bestimmten Anforderungen genügen – insbesondere in Bezug auf Brandschutzklassen, Materialkompatibilität und Dauerhaftigkeit. Entscheidend ist ihre Systemverträglichkeit, vor allem im Hinblick auf hygrothermische Belastungen, also Temperatur- und Feuchtigkeitseinflüsse.

Ob Zubehörteile mit einem bestimmten WDVS-System kompatibel sind, wird vom jeweiligen Systemhalter geprüft – entweder im Rahmen interner Verfahren oder im Zuge der Zulassung. Hinweise zur Eignung und Verarbeitung des Zubehörs finden sich in den Verarbeitungsrichtlinien und technischen Detailzeichnungen, die Bestandteil der jeweiligen Zulassung sind.

Die Nutzung von nicht freigegebenem Zubehör birgt erhebliche Risiken:

  • Unverträglichkeiten zwischen Materialien, die zu Schäden im System führen können
  • Feuchteschäden und reduzierte Witterungsbeständigkeit
  • Verlust der bauaufsichtlichen Zulassung und möglicher Gewährleistungsansprüche

Die verpflichtende Übereinstimmungserklärung für die Bauart WDVS und bei Deckenuntersichten zusätzlich eine Erklärung für WDVS an Dachuntersichten sind Teil des Zulassungsverfahrens und bestätigen die Einhaltung der vorgegebenen Systemgrenzen.

Mit der Unterschrift übernimmt das Fachunternehmen die rechtliche Verantwortung dafür, dass ausschließlich systemgeprüfte Komponenten und zugelassenes Zubehör verarbeitet wurden.

Bei der Verwendung systemkonformer Zubehörteile bleibt der Systemanbieter alleiniger Ansprechpartner – etwa bei technischen Rückfragen oder im Gewährleistungsfall. Bei nicht freigegebenem Zubehör hingegen liegt die Verantwortung beim Verarbeiter, was im Problemfall zu erheblichen Haftungsfragen führen kann.

WDVS gilt als über 50 Jahre haltbar. Diese Einschätzung basiert auf Langzeit-Monitoring des Fraunhofer Instituts. Wird hingegen von den Systemvorgaben abgewichen oder nicht geprüftes Zubehör verbaut, sinkt die Lebensdauer nachweislich.

Studie 539 des Fraunhofer Instituts für Bauphysik IBP

Studie 581 des Fraunhofer Instituts für Bauphysik IBP

Um rechtliche Sicherheit, Qualität und Funktion des WDVS dauerhaft zu gewährleisten, gilt:

  • Hauptkomponenten sind zwingend im zugelassenen Komplettsystem einzusetzen.
  • Zubehörteile dürfen nur verwendet werden, wenn sie systemverträglich und vom Systemhalter freigegeben sind.